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Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster sind sowohl Arbeitsgerätschaften als auch Gebrauchsgegenstände, die eine neue Gestaltung, Anordnung, Vorrichtung oder Schaltung aufweisen und auf einer Erfindung beruhen. Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen, das einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen ist als ein Patent, jedoch eine kürzere Laufzeit hat. Es wirkt sofort nach der Eintragung und setzt an Erfindungshöhe und technischem Fortschritt weniger voraus als ein Patent. Den Schutz regelt das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002