| |
|
| Gefahrenübergang |
| Zeitpunkt, an dem die
Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache
vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Gefahrenübergang ist beim Kaufvertrag
gem. § 446 BGB mit der Übergabe der Sache gegeben. Bei Versendungskäufen gilt gem. §
447 BGB bereits die Übergabe an die Transportperson (Spedition) als Gefahrenübergang. |
-
zurück - |
|
|
Anzeige |
| Seminare und Schulungen online
buchen mit: |
 |
|
Anzeige |
Basel II?
Die Antwort: |

|
|
Anzeige |
Der
"Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen: |

|
Premium-Download |
| Exceltools,
Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG |
zum Download |
|