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Gemeinschuldner
Unter Gemeinschuldner wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung (InsO) zum 1. Januar 1999 derjenige verstanden, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde. Ihm war - gleich dem Schuldner im Insolvenzverfahren - die Befugnis entzogen, sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen. 

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002