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Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Neben dem allgemeinen Gerichtsstand gibt es den besonderen Gerichtsstand, der nur für bestimmte Klagen vorgesehen ist und Anknüpfungspunkte persönlicher oder sachlicher Art hat.

Sind mehrere Gerichtsstände gegeben, kann der Kläger wählen, es sei denn, das Gesetz sieht einen ausschließlichen Gerichtsstand vor. Zum allgemeinen Gerichtsstand gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die man kennen sollte. Es gibt Rechtsverhältnisse, die nicht irgendwo und nicht dort, wo die in Anspruch genommene Person wohnt, geregelt werden können, sondern nur an ganz bestimmten Orten.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002