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| Gesamtschuldner |
| Schulden mehrere Personen
aus demselben Sachverhalt einem anderen eine Leistung, insbesondere die Zahlung eines
Geldbetrages, sind sie Gesamtschuldner. Jeder einzelne von ihnen ist verpflichtet, die
gesamte geschuldete Leistung zu bewirken. Der Gläubiger hat jedoch die Wahl, die Leistung
von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil zu fordern ( § 421 BGB). Eine
Gesamtschuld kann durch Vertrag oder kraft Gesetzes entstehen. |
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