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Gesamtvertretung
Die Gesamtvertretung ist eine Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. Eine Gesellschaft (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) kann mehrere gesetzliche Vertreter haben, z.B. Vorstand und Geschäftsführer. Sind diese nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, was bei den Kapitalgesellschaften und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der gesetzliche Regelfall ist, so spricht man von Gesamtvertretung.

Sie dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr und schützt vor Unredlichkeiten. Die Gesellschaft wird z.B. durch ein Rechtsgeschäft, das nicht alle Gesamtvertreter zusammen vornehmen, rechtlich nicht gebunden.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002