Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vornehmen zu können. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt grundsätzlich mit der Volljährigkeit ein. Hat ein Minderjähriger das 18. Lebensjahr vollendet, untersteht er nicht mehr der elterlichen Sorge. Ab diesem Zeitpunkt ist er auch prozessfähig, d.h., er kann selbst klagen und verklagt werden. Wer sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, muss beweisen, daß sie tatsächlich vorlag. Das kann im Einzelfall schwierig sein; speziell, wenn es sich um krankhafte Störungen der Geistestätigkeit oder sonstige, die Willensbildung ausschließende Zustände handelt.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002