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Geschäftsführung
Von den Eigentümern eines Betriebes bestelltes Führungsorgan (Manager). Das Recht bzw. die Pflicht zur Geschäftsführung ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes. Die Mehrzahl der deutschen Betriebe sind derzeit noch Eigentümer-Unternehmen, d. h. sie werden von den Eigentümern selbst geführt (vgl. Betriebsgröße). Typische Beispiele von Geschäftsführungsunternehmen sind die Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH), bei denen der Vorstand die Geschäftsführung übernimmt. Zu unterscheiden von der Geschäftsführung (Leitungsbefugnis) ist die Befugnis der Vertretung.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002