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Gesellschaftsrecht
ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Das G. umfasst daher insbes. alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eingetragene Genossenschaft, die Reederei, den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. In begrenztem Umfang gehört zum G. auch das Recht des Vereins.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002