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Gesellschaftsrecht Belgien
In Belgien wird wie im deutschen Recht eine Unterscheidung zwischen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die dem Zivilrecht unterliegen, und den in der Bundesrepublik bekannten Handelsgesellschaften getroffen. Das belgische Gesellschaftsrecht ist dem deutschen sehr ähnlich und weist nur geringfügige Unterschiede zu diesem auf.

Alle Gesellschaften müssen in ein Handelsregister (registre du commerce) eingetragen werden, das bei dem zuständigen Handelsregistergericht geführt wird.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002