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Gesellschaftsrecht Dänemark
Das dänische Gesellschaftsrecht unterscheidet sich stark von dem in Deutschland. In Dänemark wird nicht zwischen Handels- und Privatrecht unterschieden. Es gibt weder Handelsgesellschaften noch einen einheitlichen Begriff von Gesellschaften. Auch ein mit dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) vergleichbares Gesetz gibt es nicht. Trotzdem stimmen die derzeitigen dänischen Gesellschaftsformen von Unternehmen mit den in Deutschland üblichen in ihrer Ausgestaltung im Wesentlichen überein.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002