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Gesellschaftsrecht Frankreich
Das Gesellschaftsrecht in Frankreich zeigt große Ähnlichkeiten zu den Unternehmensformen und rechtlichen Voraussetzungen, die für Unternehmen in der Bundesrepublik bestehen. In Frankreich unterscheidet man wie in der Bundesrepublik Gesellschaften bürgerlichen Rechts von Handelsgesellschaften, die dem Handelsrecht unterliegen. Alle Gesellschaften müssen in ein Gesellschaftsregister (ähnlich dem Handelsregister) eingetragen werden, das beim zuständigen Handelsgericht geführt wird.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002