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| Gewährleistung |
| Gewährleistung bedeutet
die Pflicht des Verkäufers bzw. des Werkunternehmers, für Rechts- oder Sachmängel des
Vertragsgegenstandes einzustehen. Das Gesetz verwendet seit dem 01.01.2002 statt dem
Begriff der Gewährleistung nur noch den Begriff Mängelansprüche. |
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