Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Gewerbeaufsicht
Alle Gewerbebetriebe unterliegen einer staatlichen Aufsicht, die von den i.d.R. bei den Regierungspräsidien oder in kreisfreien Städten eingerichteten Gewerbeaufsichtsämtern ausgeübt wird. Die GewO (§§ 139b, g) schreibt den Gewerbeaufsichtsbeamten lediglich die Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen vor; weitere Überwachungsaufgaben sind ihnen durch Landesrecht übertragen. I.w.S. versteht man unter G. das gesamte Recht der Gewerbezulassung und der Gewerbeuntersagung.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002