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| Gewerbesteuer |
Die Gewerbesteuer ist neben
der Einkommensteuer die zweite Ertragsteuer, die bei Gewerbebetrieben erhoben wird. Das
Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom
Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche
Hebesätze an, die ausschlaggebend für die tatsächliche Belastung des Unternehmens mit
Gewerbesteuer sind. In der Bilanz ist gegebenenfalls eine Gewerbesteuerrückstellung zu
bilden.
Im Zuge des Steuersenkungsgesetzes wurde neben den allgemeinen Entlastungen im
Einkommensteuertarif die Entlastung bei den Unternehmenssteuern fortgesetzt.
An die Stelle der Begrenzung der Einkommensteuer für Gewinne aus Gewerbebetrieb nach §
32 c EStG tritt ab 2001 eine direkte Ermäßigung der Einkommensteuer durch Anrechnung der
Gewerbesteuer. Daneben kann die Gewerbesteuer unverändert als Betriebsausgabe abgezogen
werden. |
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