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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommensteuer die zweite Ertragsteuer, die bei Gewerbebetrieben erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an, die ausschlaggebend für die tatsächliche Belastung des Unternehmens mit Gewerbesteuer sind. In der Bilanz ist gegebenenfalls eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden.

Im Zuge des Steuersenkungsgesetzes wurde neben den allgemeinen Entlastungen im Einkommensteuertarif die Entlastung bei den Unternehmenssteuern fortgesetzt.

An die Stelle der Begrenzung der Einkommensteuer für Gewinne aus Gewerbebetrieb nach § 32 c EStG tritt ab 2001 eine direkte Ermäßigung der Einkommensteuer durch Anrechnung der Gewerbesteuer. Daneben kann die Gewerbesteuer unverändert als Betriebsausgabe abgezogen werden.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002