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Gewerblicher Rechtsschutz
ist der Inbegriff der Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Dazu gehört das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht (Marken), während das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst schützt. Die Schutzrechte gelten grundsätzlich jeweils nur im Inland (Territorialitätsprinzip). Der internationale g.R. wird im wesentlichen durch die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerbl. Eigentums, durch die beiden Madrider Abkommen und das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle begründet; sie gewähren abweichend vom Territorialitätsprinzip den internationalen g.R. dadurch, daß alle Angehörigen der Mitgliedstaaten in jedem Vertragsstaat wie Inländer behandelt werden.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002