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Haftungsausschluss
Der Haftungsausschluss - auch als Freizeichnung bekannt - ist der vertragliche Ausschluss einer gesetzlichen Haftung. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Freizeichnung mit Ausnahme des Ausschlusses der Haftung für vorsätzliche Vertragsverletzung (§ 276 II BGB und   §278 BGB) zulässig. Grundsätzlich sind Haftungsklauseln jedoch eng auszulegen. Wenn Zweifel über ihren Inhalt bestehen, sollte eher zugunsten des anderen Vertragspartners entschieden werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002