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Haftungskapital
Auch als Garantiekapital bezeichnetes Kapital einer Unternehmung, das den Gläubigern als Sicherheit dienen soll. Dies ist zunächst das Eigenkapital, d. h. bei Kapitalgesellschaften das Gezeichnete Kapital sowie die Rücklagen, und bei Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete Einlage sowie deren für die Haftung zur Verfügung stehendes Privatkapital. Als Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale Kreditsicherheiten, wie z. B. Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im Wege einer verbrieften Kreditsicherheit, wie z. B. Grundschuld, Hypothek, Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen, dem Gläubiger gegenüber haften.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002