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Handel
Der Groß- und Einzelhandel unterliegt als Gewerbe den Vorschriften der GewO (insbes. Anzeigepflicht nach § 14, Untersagungsmöglichkeit nach § 35). Für viele Branchen ist die Ausübung des Groß- und Einzelhandels durch Spezialgesetze geregelt, z.B. im LebensmittelG, ArzneimittelG, WaffenG. Handelsunternehmen gehören kraft Gesetzes einer Industrie- und Handelskammer an. Wer H. betreibt, ist stets Kaufmann (Handelsgewerbe).

Betriebswirtschaftliche Betrachtung:

Der Begriff Handel kann aus gesamtwirtschaftlicher oder einzelwirtschaftlicher Sicht betrachtet werden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kann man Handel als Vorgang des Güteraustauschs innerhalb einer Volkswirtschaft bezeichnen. Handel ist hierbei als ein grundlegender Faktor zur Entwicklung einer Volkswirtschaft anzusehen. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht wird Handel als Umsatz von Gütern zur Beschaffung und für den Absatz bezeichnet. Diese Begriffsdefinition schließt jedoch in der Regel wesentliche Be- und Verarbeitungsschritte aus.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002