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Handelsbilanz
In der Handelsbilanz werden Vermögen und Schulden eines Unternehmens einander gegenübergestellt. Zweck der Handelsbilanz ist es, über den Erfolg eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitabschnitts zu informieren. Das geschieht durch die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden eines Kaufmanns/Unternehmens. Der sich dann ergebende Saldo der Bilanz stellt das Eigenkapital dar. Die Handelsbilanz muss zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt werden. Sie dient der Ermittlung des Jahresergebnisses und ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Aus der Handelsbilanz leitet sich die sogenannte Steuerbilanz ab.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002