Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Handelsbrauch
Im Handelsverkehr haben sich unter Kaufleuten zahlreiche Gewohnheiten und Gebräuche entwickelt. Diese sog. Handelsbräuche stellen keine Rechtsnormen, insbes. kein Gewohnheitsrecht dar, bilden aber Regeln, die in der kaufmännischen Praxis befolgt werden und auf die in der Rechtsprechung Rücksicht zu nehmen ist (§ 346 HGB). Ein H. entsteht dadurch, daß er unter Zustimmung der beteiligten Handelskreise über einen gewissen Zeitraum tatsächlich geübt wird. Meistens entstehen Handelsbräuche nur in bestimmten Geschäftszweigen (Branchen). Sie wandeln unter Kaufleuten - nur ausnahmsweise auch gegenüber einem Nichtkaufmann - die allgemeine Verkehrssitte, die nach den §§ 133, 157 BGB zu berücksichtigen ist, für den Handelsverkehr vielfach ab. Die ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen der Geschäfts- und Vertragspartner gehen den Handelsbräuchen jedoch vor. Soweit aber nichts anderes vereinbart ist, gelten die Handelsbräuche auch dann, wenn die Beteiligten sie nicht gekannt oder das rechtliche Ergebnis des H. nicht gewollt haben. Soweit ein H. zwingendem Gesetzesrecht widerspricht, gilt er nicht; dem dispositiven (nachgiebigen) Gesetzesrecht geht er jedoch i.d.R. vor. Im Rechtsstreit muss das Bestehen eines H. derjenige behaupten und beweisen, der sich auf ihn beruft. Zu den praktisch wichtigsten Handelsbräuchen gehören die Handelsklauseln und die Bedeutung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002