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Handelsgeschäft
ist das kaufmännische Unternehmen, für das eine Firma geführt wird. Das H. ist vom Handelsgewerbe zu unterscheiden. H. ist ferner ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtshandlung eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört (§ 343 I HGB). Die H. werden unterteilt in Grundhandelsgeschäfte, das sind die unmittelbar dem betriebenen Handelsgewerbe dienenden (z.B. Anschaffung von Waren, die zum Weiterverkauf in einem Einzelhandelsgeschäft bestimmt sind); Hilfshandelsgeschäfte, das sind diejenigen H., die den Geschäftsbetrieb ermöglichen oder fördern sollen (Kauf von Einrichtungsgegenständen für den Laden, Abschluss von Arbeitsverträgen); Nebenhandelsgeschäfte, die der Kaufmann zwar im Rahmen seines Handelsgewerbes abschließt, die aber nicht zum gewöhnlichen Betrieb seines Handelsgewerbes zählen (z.B. kommissionsweiser Verkauf eines Autos durch einen Einzelhändler einer anderen Branche). Es besteht eine widerlegbare gesetzliche Vermutung dafür, daß die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte H. sind (§ 344 I HGB). Ferner besteht eine unwiderlegbare Vermutung für das Vorliegen eines H., wenn ein Kaufmann einen Schuldschein zeichnet (§ 344 II HGB); darunter sind grundsätzlich alle Wertpapiere (insbes. Wechsel, Scheck) zu verstehen. Bei H.en tritt an Stelle der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Fahrlässigkeit) die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB). Unter bestimmten Voraussetzungen kommen H. anstatt einer ausdrücklichen Erklärung durch Stillschweigen zustande (§ 362 HGB). Einseitige H. sind solche Rechtsgeschäfte, die nur für einen von beiden Vertragspartnern ein H. darstellen; für sie gelten aber grundsätzlich alle Vorschriften über H.e auch für den nichtkaufmännischen Vertragspartner (§ 345 HGB). Für beiderseitige H. gelten verschiedene Sonderregeln (z.B. Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5%; §§ 352, 353 HGB; Abtretungsverbote sind unwirksam, § 354a HGB); insbes. ist hierbei auf Handelsbräuche Rücksicht zu nehmen (§ 346 HGB). Das praktisch wichtigste H. ist der Handelskauf.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002