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| Handelswaren |
| Als Handelswaren werden zum
einen alle Güter bezeichnet, die vom Einzel- und Großhandel zum Verkauf bereitgehalten
werden. Zum anderen verwenden Produktionsbetriebe diesen Terminus. Sie bezeichnen mit
Handelsware diejenigen Waren, die nicht im eigenen Betrieb hergestellt, aber zur Abrundung
des Verkaufsprogramms hinzugekauft und anschließend weiterveräußert werden. Eine
Besonderheit gilt bei der Kalkulation: Im Produktionsbetrieb sind Handelswaren
Komplementärartikel, die zusätzlichen Ertrag bringen. Die anzuwendende
Zuschlagskalkulation wird hier wesentlich einfacher, da nennenswerte Kostenveränderungen
in der Regel ausgeschlossen werden können. Da die Kalkulation beim Handel über Erfolg
oder Misserfolg entscheidet, muss hier besonders auf Beschaffung, Absatz, Konkurrenz- und
Marktverhältnisse geachtet werden. |
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