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Handelswaren
Als Handelswaren werden zum einen alle Güter bezeichnet, die vom Einzel- und Großhandel zum Verkauf bereitgehalten werden. Zum anderen verwenden Produktionsbetriebe diesen Terminus. Sie bezeichnen mit Handelsware diejenigen Waren, die nicht im eigenen Betrieb hergestellt, aber zur Abrundung des Verkaufsprogramms hinzugekauft und anschließend weiterveräußert werden.

Eine Besonderheit gilt bei der Kalkulation: Im Produktionsbetrieb sind Handelswaren Komplementärartikel, die zusätzlichen Ertrag bringen. Die anzuwendende Zuschlagskalkulation wird hier wesentlich einfacher, da nennenswerte Kostenveränderungen in der Regel ausgeschlossen werden können. Da die Kalkulation beim Handel über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, muss hier besonders auf Beschaffung, Absatz, Konkurrenz- und Marktverhältnisse geachtet werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002