Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Handlungsgehilfe
(kaufmännischer Angestellter) ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann auf Grund Arbeitsvertrags kaufmännische Dienste leistet (z.B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Korrespondent, Kassierer). Für das Arbeitsverhältnis gelten besonders die §§ 59ff. HGB. Über ordentliche (Fristen) und außerordentliche Kündigung Dienstvertrag, Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Für die Dauer der Anstellung besteht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB), das vertraglich verlängert werden kann.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002