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Handwerksähnliche Betriebe
Bietet ein Betrieb Dienstleistungen an, die lediglich handwerklichen Teilbereichen entsprechen, etwa Hand- und Fußpflege oder Express-Schuhreparaturen, zählt er nicht zu den Vollhandwerken. Im Gegensatz zu den Vollhandwerken müssen handwerksähnliche Betriebe nicht in der Handwerksrolle eingetragen werden. Erforderlich ist - neben der Gewerbeanmeldung - eine Anzeige bei der Handwerkskammer. Im Einzelfall können sich jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Vollhandwerk und handwerksähnlichem Betrieb ergeben. Was zu handwerksähnlichen Betrieben gehört, listet Anlage B zur Handwerksordnung auf:

I. Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe

1. Gerüstebauer (Aufstellung und Vermieten von Holz-, Stahl- und Leichtmetallgerüsten)

2. Bautentrocknungsgewerbe

3. Bodenleger (Verleger von Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden)

4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)

5. Fuger (im Hochbau)

6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)

II. Gruppe der Metallgewerbe

8. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung

9. Metallschleifer und Metallpolierer

10. Metallsägen-Schärfer

11. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren

III. Gruppe der Holzgewerbe

12. Holzschuhmacher

13. Holzblockmacher

14. Daubenbauer

15. Holzleitermacher (Sonderanfertigung)

16. Muldenhauer

17. Holzreifenmacher

18. Holzschindelmacher

IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe

19. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung

20. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)

21. Fleckteppichhersteller

22. Klöppler

23. Theaterkostümnäher

24. Plisseebrenner

26. Stoffmaler

27. Handapparate-Stricker

28. Textil-Handdrucker

29. Kunststopfer

30. Flickschneider

V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe

31. Innerei-Fleischer (Kuttler)

32. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)

VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe

33. Appreteure, Dekateure

34. Schnellreiniger

35. Teppichreiniger

36. Getränkeleitungsreiniger

37. Schönheitspfleger

VII. Gruppe der sonstigen Gewerbe

38. Bestattungsinstitute

39. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)

40. Klavierstimmer

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002