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Handwerksordnung
Die geltende HandwerksO wurde 1953 erlassen. Sie gilt derzeit i.d.F. vom 28. 12. 1965 (BGBl. 1966 I 1) m. zahlreichen Änd. Inhaltlich geht sie größtenteils auf frühere Regelungen der Gewerbeordnung und aus nationalsozialistischer Zeit zurück. Die H. regelt den Berufszugang zum Handwerk (Handwerksrolle), die Berufsbildung (Handwerkslehrling, Handwerksgeselle), die Befähigungsnachweise (Meisterprüfung, Handwerksmeister), die Aufsicht über die Berufsausübung sowie die berufsständische Organisation (Handwerkskammer, Handwerksinnung, Kreishandwerkerschaften).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002