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Handwerksrolle
Die H. wird von den Handwerkskammern geführt. Sie ist eine Dokumentation der Erlaubnisse zum selbständigen Betrieb eines Handwerks (§ 6 HandwO, sowie die EG/EWR-HandwerksVO (Handwerk)). Die Eintragung in die H. ist für die Erlaubnis zum Betrieb eines Handwerks konstitutiv. Über die Eintragung wird eine Bescheinigung, die sog. Handwerkskarte ausgestellt, die lediglich Nachweiszwecken dient (§ 10 II HandwO). Die Einsicht in die H. ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002