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Hauptfeststellung
Im Rahmen der Bewertung stattfindendes Verfahren zur Ermittlung der Einheitswerte. Ab 1.1.1998 werden die Einheitswerte in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestellt. Für die neuen Grundbesitzwerte gilt eine der Hauptfeststellung ähnliche Regelung, ohne das dies explizit als Hauptfeststellung bezeichnet würde. Die Wertverhältnisse zum 1.10.1996 gelten demnach bei den neuen Grundbesitzwerten bis zum 31.12.2001. Entsteht eine Bewertungseinheit erstmals innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums, dann wird eine Nachfeststellung durchgeführt. Sonstige Veränderungen, die innerhalb der sechs Jahre eintreten, werden gegebenenfalls im Rahmen der Fortschreibung berücksichtigt.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002