| |
|
| Hebesatz |
| ist der für die Erhebung
der Gewerbe- oder Grundsteuer von den Gemeinden für jedes Rechnungsjahr festzusetzende
Vomhundertsatz, mit dem der Steuermessbetrag zwecks Berechnung der Steuerschuld zu
vervielfältigen ist (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). |
-
zurück - |
|
|
Anzeige |
| Seminare und Schulungen online
buchen mit: |
 |
|
Anzeige |
Basel II?
Die Antwort: |

|
|
Anzeige |
Der
"Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen: |

|
Premium-Download |
| Exceltools,
Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG |
zum Download |
|