Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Heilmittelwerbung
Die Werbung für Arzneimittel, Heilverfahren und kosmetische Mittel sowie Mittel der Körperpflege regelt das Ges. i.d.F. vom 19. 10. 1994 (BGBl. I 3068). Das Ges. enthält allgemeine Werbeverbote für irreführende Werbung (§ 3), ferner Vorschriften über stets erforderliche Grundinformationen (Namen des Herstellers, Bezeichnung des Medikaments, Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen, Gegenanzeigen usw. - § 4). Während in Fachkreisen verhältnismäßig frei geworben werden kann, unterliegt die Allgemeinwerbung zahlreichen Beschränkungen sowohl hins. der Art (Einzelheiten § 11) wie bezügl. des Gegenstandes; untersagt ist insoweit insbes. Werbung für verschreibungspflichtige oder Schlafmittel, für Mittel gegen Geschwulst- oder Blutkrankheiten, Epilepsie, Geisteskrankheiten u.a.m. (§ 12). Dadurch sollen vor allem Selbstmedikation und übermäßiger Arzneimittelkonsum zurückgedrängt werden. Irreführende H. ist strafbar; andere Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Vgl. ferner das Ges. über die Werbung für Säuglingsnahrung vom 10. 9. 1994 (BGBl. I 3082). Die Werbung für Betäubungsmittel (Betäubungsmittelgesetz) ist in § 14 V BtMG teils verboten, teils eingeschränkt.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002