Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Heimarbeiter
ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (insbes. in eigener Wohnung) allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters gewerblich arbeitet und die Verwertung seines Arbeitsergebnisses dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt (§ 2 I HeimarbeitsG vom 14. 3. 1951, BGBl. I 191 m. spät. Änd.). Der H. ist nicht Arbeitnehmer, weil er nicht persönlich abhängig ist, aber sog. arbeitnehmerähnliche Person (§ 5 I ArbGG), weil er wirtschaftlich abhängig ist. Für die H. gewährt das HeimarbeitsG insbes. Arbeitszeit-, Gefahren- und Entgeltschutz (Führung von H.listen und Entgeltverzeichnissen sowie Ausstellung von Entgeltbelegen durch den Auftraggeber; Entgeltregelung durch Tarifvertrag unter Mitwirkung des Heimarbeitsausschusses, behördliche Überwachung der Entgelte, Bestimmungen über Gesundheitsschutz an der Arbeitsstätte). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn der H. aus der Beschäftigung überwiegend seinen Lebensunterhalt bezieht; sie ist bei längerer Beschäftigung gestaffelt (§ 29 HeimarbeitsG). Der H. steht dem Hausgewerbetreibenden weitgehend gleich (§ 1 HeimarbeitsG). Da H. gem. § 12 II SGB IV als Beschäftigte gelten, besteht i.d.R. in allen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungspflicht (vgl. § 5 SGB V, § 2 SGB VI, § 2 SGB VII, § 20 SGB XI).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002