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| Herausgabe |
| ist die Übertragung des
unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet. Beim
Eigentumsherausgabeanspruch muss daher der Eigentümer die Sache abholen und die Kosten
der Abholung tragen. |
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zurück - |
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