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Herstellungskosten
Bewertungsmaßstab in der Handels- und Steuerbilanz für selbsterstellte Vermögensgegenstände. Gem. § 255 II HGB gehen in die Herstellungskosten die Aufwendungen ein, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Kalkulatorische Kosten, die nicht deckungsgleich mit Aufwendungen sind, dürfen nicht berücksichtigt werden, im Unterschied zu den Herstellkosten in der Kostenrechnung. In der Handelsbilanz besteht (§ 255 HGB) Aktivierungspflicht für Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung, während für Material- und Fertigungsgemeinkosten (einschließlich Abschreibungen) sowie allgemeine Verwaltungskosten ein Aktivierungswahlrecht eingeräumt wird. Ein Aktivierungsverbot besteht für Vertriebskosten. In der Steuerbilanz erfolgt gem. § 6 I EStG zwar ebenfalls der Ansatz zu Herstellungskosten, jedoch ist der einzubeziehende Umfang der Kosten in Abschnitt 33 EStR insoweit abweichend vom HGB definiert, als für Material- und Fertigungsgemeinkosten kein Aktivierungswahlrecht, sondern Aktivierungspflicht besteht.

Fremdkapitalzinsen sind sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz grundsätzlich nicht aktivierungsfähig, nur in bestimmten Ausnahmefällen (herstellungsbezogene Fremdkapitalaufnahme) darf eine Aktivierung erfolgen, wobei in der StB die Möglichkeiten restriktiver sind.

Nach US-GAAP und IAS ist der Umfang der in die Herstellungskosten einzubeziehenden Aufwendungen eindeutiger definiert, d. h. es bestehen grundsätzlich keine Wahlrechte, sondern nur Einbeziehungspflichten oder -verbote. Damit sind die Möglichkeiten zur bilanzpolitischen Gestaltung eingeschränkt. Lediglich für Fremdkapitalzinsen sieht IAS bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Qualifying Asset) ein Aktivierungswahlrecht vor, nach US-GAAP besteht in diesem Fall Aktivierungspflicht.

Kostenbestandteile HGB EStG US-GAAP IAS
Materialeinzelkosten Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Fertigungseinzelkosten Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Sondereinzelkosten der Fertigung Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Materialgemeinkosten Wahl Pflicht Pflicht Pflicht
Fertigungsgemeinkosten Wahl Pflicht Pflicht Pflicht
Allgemeine Verwaltungskosten Wahl Wahl Verbot Verbot
Vertriebskosten Verbot Verbot Verbot Verbot

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002