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| Höchstpersönliche
Rechte |
| sind subjektive Rechte, die
ihrem Wesen nach so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, daß sie nicht
übertragen werden können und mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, z.B.
Mitgliedschaftsrechte (Verein), Nießbrauch u.a.m. |
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