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Höchstpreise
sind Preise, die nicht überschritten werden dürfen. Bestimmungen über H. bestehen in der BRep. nur noch vereinzelt, so bei öffentlichen Aufträgen (§ 1 VO PR 1/72; Baupreisrecht). Eine praktisch wichtige Höchst/Mindestpreisregelung (Rahmenpreis, Margenpreis) enthält die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zur Festsetzung von Höchst- und Mindestpreisen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft s. Art. 61 des Vertrages über die Gründung der Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Festsetzung durch die Kommission zur Erreichung der in Art. 3 des Vertrages genannten Ziele der Gemeinschaft) sowie Art. 44 EG-Vertrag (Einführung von Mindestpreisen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik).

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002