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Immaterielles Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind alle bewertungsfähigen Güter, für die sich ein Geldwert bestimmen lässt, die im Wirtschaftsverkehr umgesetzt und diesem nicht entzogen werden. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht körperliche Güter - jedenfalls stellt der körperliche Bestandteil nicht die Hauptsache des Wirtschaftsguts dar. Bei immateriellen Wirtschaftsgütern handelt es sich um Möglichkeiten oder Chancen, die weder messbar, wägbar noch eindeutig schätzbar sind. Ihr Wert ist im Zeitpunkt ihrer Entstehung deshalb nur schwer feststellbar

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002