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Incoterms
Im internationalen Handelsverkehr hat sich der Gebrauch bestimmter Kurzklauseln eingebürgert, deren Bedeutung zwar grundsätzlich feststeht, die aber in ihren Einzelheiten in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt werden. Die Incoterms vereinheitlichen die Auslegung. Die in Paris ansässige IHK (ICC) hat Auslegungsregeln zur international einheitlichen Interpretation dieser handelsüblichen Kurzklauseln in Gestalt der International Commercial Terms (Incoterms) erarbeitet. Diese wurden erstmals 1936 herausgegeben, 1953, 1967, 1976,1980 und 1990 revidiert oder auch ergänzt und zuletzt in der Neufassung Incoterms 2000 veröffentlicht.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002