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Industrie
Als I. bezeichnet man im Gegensatz zum Handwerk Produktions- und Dienstleistungsformen, die durch bedeutende Kapitalausstattung, Einsatz von Managern und Mitarbeitern, fehlende oder nur leitende Mitarbeit des Betriebsinhabers und maschinelle, arbeitsteilige Produktion gekennzeichnet sind. Die genannten Indizien müssen dabei nicht sämtlich gegeben sein, es genügt, wenn einige den Betrieb entscheidend prägen. In industriemäßiger Form bedarf die Betätigung in einem Handwerk keiner Genehmigung.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002