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Insolvenz
Bei Vorliegen von Illiquidität bzw. Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung einer Unternehmung einsetzende Folge gem. der Konkursordnung in Form eines Konkurses oder des Gesamtvollstreckungsverfahrens. Ab 1. 1. 1999 existiert ein neues Insolvenzrecht. Insolvenzgründe sind häufig Managementfehler, d. h. fehlende oder falsche Finanzplanung, aber auch mangelnde Zahlungseingänge aufgrund sich verschlechternder Zahlungsmoral und risikoaverser Gläubiger, die ihr Fremdkapital vorzeitig zurückfordern. Bei Vorliegen einer Insolvenz ist ein Konkurs beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, sofern ein außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist. 

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002