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Internationales Recht
Unter i.R. versteht man auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das internationales Privatrecht also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber auch das supranationale Recht verstanden, d.h. das Recht, das von übernationalen Instanzen (Supranationale Organisationen, Internationale Organisationen) für mehrere Staaten einheitlich (z.B. von den Organen der EG) erlassen wird, gelegentlich auch das Völkerrecht Als i.R. wird schließlich auch das Recht bezeichnet, das durch Ratifikation vorher abgeschlossener Verträge in mehreren Staaten mit gleichem Wortlaut gilt.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002