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Internationales Steuerrecht
i.e.S. umfasst Rechtssätze, die Doppelbesteuerung und Nichtbesteuerung vermeiden sollen; sie sind z.T. dem allgemeinen Völkerrecht, hauptsächlich aber den Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2 AO) zu entnehmen. I.w.S. umfasst das i.St. auch die Rechtsnormen des nationalen Außensteuerrechts, das sich mit der Besteuerung von ausländ. Einkommen und Vermögen befasst.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002