Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Inventar
Verzeichnis, das die im Rahmen der Inventur ermittelten Vermögensgegenstände und Schulden detailliert nach Art, Menge und Wert enthält. § 240 I HGB verlangt, daß jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach jährlich ein solches Inventar, unabhängig von der Buchführung, erstellt. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch im Steuerrecht in § 140 AO. Das Inventar dient insbesondere zum Abgleich mit den in den Büchern ausgewiesenen Beständen (Vergleich von Soll- und Istbestand).

- zurück -

> Premium-Download <

Tool zur Erstellung eines Anlagespiegels
Tool zur Erstellung eines Anlagenspiegels.
Preis: EUR 0,99

Zahlungsabwicklung

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002