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Investitionszulage
Das InvZulG 1999 ist von seiner Grundstruktur mit dem InvZulG 1996 vergleichbar. Durch die Einbeziehung von außerbetrieblichen Investitionen in die Förderung und die teilweise Übernahme der Fördertatbestände des FördG haben allerdings einige Regelungen eine ganz andere Bedeutung erlangt. Außerdem wurde vom Gesetzgeber an mehreren Stellen eine leicht abweichende Wortwahl gegenüber dem InvZulG 1996 verwendet, die in der Umsetzung des Gesetzes aber erhebliche Bedeutung haben kann. Insbesondere ist bei der Übertragung der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen zum InvZulG 1996 zu prüfen, ob diese auch im Bereich des InvZulG 1999 noch anwendbar sind. 

Das InvZulG 1999 ist zwar bereits von der damaligen Bundesregierung im Jahr 1997 als Nachfolgeregelung für die genannten Gesetze erlassen worden. Durch das InvZulGÄndG wurde das Gesetz nun den EU-rechtlichen Vorgaben angepasst und außerdem noch an einigen anderen Stellen rückwirkend zum 1.1.1999 geändert. Wegen der Vielzahl der seit 1997 eingetretenen Änderungen wurde eine Neufassung des InvZulG 1999 veröffentlicht. Im Rahmen des StÄndG 2001 wurden mit Wirkung ab 2002 erneut erhebliche Änderungen, diesmal bei der Förderung der Immobilieninvestitionen vorgenommen.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002