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Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz
IuKDG steht für Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Es soll den rechtlichen Rahmen für Anbieter und Nutzer der neuen Telekommunikationsmedien, wie etwa Online-Dienst und Internet, vorgeben. Zu den wichtigsten Bestandteilen des Gesetzes gehört neben dem Teledienstegesetz (Artikel 1) das Signaturgesetz (Artikel 3). In ihm werden die gesetzlichen Vorgaben definiert, die elektronische Unterschriften erfüllen müssen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Das Gesetz wurde im Sommer 1997 verabschiedet, doch schon jetzt melden viele Experten Nachbesserungsbedarf an, da auch mit diesen Vorschriften keine ausreichende Rechtssicherheit geschaffen sei.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002