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| Kalkulatorische
Kosten |
| Kosten, denen kein Aufwand
oder Aufwand in einer anderen Höhe gegenübersteht. Als Zusatzkosten gelten der
kalkulatorische Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Miete. Als
Anderskosten gelten kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorisch Wagnisse und
kalkulatorische Fremdkapitalzinsen. Sie werden im Rahmen der Kostenrechnung verrechnet, um
den Werteverzehr an Gütern bzw. Produktionsfaktoren vollständig zu erfassen. Dem liegt
das Prinzip der Opportunitätskosten zugrunde, nach dem in der Kalkulation auch Kosten
berücksichtigt werden sollen, die dem Unternehmen dadurch entstehen, daß knappe
Produktionsfaktoren durch ihren Einsatz von anderen Verwendungsmöglichkeiten
ausgeschlossen werden. |
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Kalkulation
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und Rückwärtskalkulation für den Warenhandel, Differenzkalkulation, Ermittlung
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des Unternehmerlohns
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