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Kartell
Als Kartell bezeichnet man vertragsmäßige Zusammenschlüsse grundsätzlich selbständiger Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe. Unterschieden werden muss zwischen verbotenen Kartellen, z.B. Preiskartell, bei denen sich die Unternehmen auf Kosten der Verbraucher absprechen, und Kartellen, die für den Verbraucher positive Folgen haben können, wie z.B. das Normenkartell. Hierbei unterwerfen sich verschiedene Hersteller einer Norm, damit Einzelteile verschiedener Unternehmen zusammenpassen und der Verbraucher somit eine größere Auswahl hat.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002