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Kaufmann
Zum Kaufmann wird, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Auch eine GmbH ist selbst Kaufmann. Das Recht der Kaufleute wird im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. In den Branchen gelten spezifische Gewerbeordnungen, die das HGB ergänzen. Kaufleute unterliegen besonderen Rechten und Pflichten, da bei ihnen vorausgesetzt wird, daß sie die handelsüblichen Gepflogenheiten kennen. So muss ein Kaufmann beispielsweise eine Ware sofort nach Erhalt auf Qualität und Vollständigkeit überprüfen und Mängel sofort anzeigen. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich. Eine weitere Bestimmung aus dem Handelsrecht besagt, daß Schweigen unter Kaufleuten Zustimmung signalisiert. Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefe sofort reagieren, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Ansonsten erklären sie ihr Einverständnis. Unter Kaufleuten gilt weiterhin, daß mündliche Absprachen nicht der schriftlichen Form bedürfen, um rechtskräftig zu werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002