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Kaution
Eine Kaution ist die auf Vertrag beruhende Abrede einer Sicherheitsleistung für eine künftige oder bedingte Forderung. Der Kautionsnehmer hat nach Beendigung des Rechtsverhältnisses oder nach Erlöschen seiner Ansprüche die Kaution zurückzuerstatten. Die Kaution ist gesetzlich nicht geregelt und kann in Form einer Bürgschaft, eines Wechsels oder eines Pfandrechts geleistet werden.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002