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Kleinbetrieb
Kleinbetriebe nehmen im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein, denn einige arbeitsrechtliche Vorschriften gelten für Betriebe unter einer bestimmten Arbeitnehmerzahl nicht. Zum Beispiel ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Kleinbetrieben kein Betriebsrat zu wählen Auch das das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in Betrieben mit regelmäßig zehn oder weniger Beschäftigten. Der Grund für diese Regelungen liegt darin, daß Kleinbetriebe den regelnden Eingriff des Gesetzgebers, der in den meisten Fällen die Arbeitnehmer schützen soll, wirtschaftlich sehr viel stärker spüren als größere Betriebe.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002