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Knebelvertrag
Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners in wirtschaftlicher Hinsicht derart beschränkt, daß er keine wesentlichen Entscheidungen mehr selbständig treffen kann.

Dazu gehören nicht nur Klauseln, die die Entscheidungsfreiheit unmittelbar einengen, sondern auch z.B. Sicherungsübereignungen des größten Teils eines Warenlagers oder der Produktionsmittel, wenn der Schuldner über sie auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht mehr verfügen darf, oder eventuell die Abtretung aller künftigen geschäftlichen Forderungen, selbst wenn aus diesen Ansprüche Dritter beglichen werden, die auch der Schuldner vorrangig erfüllen müsste (z.B. Lohnforderungen seiner Arbeiter). Je länger sich eine Beschränkung auswirken kann, um so mehr Entscheidungsspielraum muss dem Vertragspartner verbleiben.

Ein Knebelvertrag ist sittenwidrig.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002